Ein Auslandssemester selbst organisieren

Im Ausland zu studieren hat seinen Reiz: Man sieht etwas von der Welt, kann durch andere Studieninhalte sein fachliches Profil schärfen und erwirbt wie nebenbei Fremdsprachenkenntnisse und interkulturelle Kompetenzen. Doch nicht für alle kommt ein Auslandsaufenthalt im Rahmen eines universitären Austauschprogramms infrage. Für all diejenigen, die trotzdem gerne ein oder zwei Semester an einer Hochschule im Ausland studieren möchten, bietet sich die „Open Semester“- oder „Study Abroad“-Programme an. Viele Hochschulen in englischsprachigen Ländern wie Großbritannien, Irland, den USA, Kanada, Australien und Neuseeland, aber auch Hochschulen in anderen Regionen, zum Beispiel Japan, Ghana, Chile und Spanien nehmen an diesen Programmen teil.

Vorteile

Die Programme ermöglichen es internationalen Studierenden für ein oder zwei Semester als Gaststudenten an einer Hochschule ihrer Wahl Kurse zu belegen und Vorlesungen zu besuchen. Da die Studenten nicht in ein bestimmtes Fachsemester oder Studienfach eingestuft werden, ist die Auswahlmöglichkeit an Kursen groß. Die Gaststudenten können die Kurse mit den Anforderungen der Heimatuniversität abstimmen, können aber auch Fächer belegen, die es in Deutschland nicht gibt und einmal etwas komplett Neues ausprobieren. Sie studieren mit ihren inländischen Kommilitonen zusammen und legen auch die gleichen Prüfungen ab wie diese. Am Ende des Semesters werden die belegten Kurse und die erhaltenen Noten und Credit Points in einem offiziellen „Transcript“ dokumentiert.

Zurück in Deutschland ermöglicht dieses Verfahren, dass die im Ausland erbrachten Leistungen anerkannt werden und man keine wertvolle Studienzeit verliert. Diese Anrechenbarkeit sollte aber schon vor der Bewerbung für das „Open Semester“- oder „Study Abroad“-Programm vom zuständigen Prüfungsamt oder Studiengangskoordinator bestätigt werden, damit es keine bösen Überraschungen nach der Rückkehr gibt.

Voraussetzungen

Da kein Abschluss angestrebt wird, gelten für die Teilnahme am „Open Semester“- oder „Study Abroad“-Programm vereinfachte Zulassungsformalitäten. Zumeist müssen die Bewerber leidglich über die Fachhochschulreife bzw. das Abitur und ausreichende Fremdsprachenkenntnisse verfügen. Durch standardisierte Sprachtests wie TOEFL oder IELTS soll sichergestellt werden, dass die Studenten dem Unterricht an der Gastuniversität auch folgen können. Oftmals genügen allerdings auch andere Sprachnachweise, zum Beispiel ein Gut bis Sehr gut auf dem Abschlusszeugnis oder der DAAD-Test. In Ausnahmefällen verlangen die Gasthochschulen darüber hinaus, dass der Bewerber bis zum Beginn des Auslandssemesters bereits ein Jahr in Deutschland studiert hat. Auf die Noten schauen sie jedoch in der Regel nicht.

Die Chancen stehen gut, dass Bewerber, die diese Voraussetzungen erfüllen, auch tatsächlich einen Platz an der Hochschule ihrer Wahl erhalten. Dies ist vor allem der Tatsache geschuldet, dass sie nicht mit den Bewerbern für komplette Studiengänge um die Studienplätze konkurrieren. Da sich der bürokratische Aufwand auf ein Minimum beschränkt, sind zudem auch noch kurzfristige Bewerbungen, zum Teil bis zu drei Monate vor geplantem Studienbeginn möglich. Empfehlenswert ist es allerdings sich schon frühzeitig zu bewerben, damit man der aufregenden Zeit im Ausland ganz gelassen entgegensehen kann.

Finanzierung

Die Finanzierung des Auslandsaufenthaltes stellt im Gegensatz zu der Bewerbung eine Herausforderung dar, die bewältigt werden will. Doch es gibt Finanzierungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel das Auslands-BAföG. Bei dieser nicht geringen Förderung werden immerhin bis zu EUR 4600 zu den anfallenden Studiengebühren beigesteuert. Außerdem wird eine Flugpauschale von EUR 500 für Ziele innerhalb Europas und EUR 1000 für Ziele außerhalb Europas entrichtet. Dazu kommt noch ein Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten und der Krankenversicherung. Für viele besonders interessant: Aufgrund des anderen Ausbildungsbedarfs und der höheren Fördersätze wird Auslands-BAföG zum Teil auch bewilligt, wenn man innerhalb Deutschlands keinen Anspruch auf BAföG hat. Ein Gang zum zuständigen BAföG-Amt lohnt sich in jedem Fall.

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