Auslandssemester, binationales Studium oder gleich der komplette Studiengang, wer sich heute ein bisschen Wind um die Nase wehen lassen möchte, kann während seiner Studienzeit über eine Zeit im Ausland nachdenken.
Spätestens seit der Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge Anfang des Jahrtausends haben sich die Studienbedingungen grundlegend gewandelt. Ein Studiengang in einer europäischen Partneruniversität oder den Master nach dem erfolgreich abgeschlossenen Bachelorstudium in einer renommierten europäischen Hochschule absolvieren, der Wechsel erweitert nicht nur zusätzlich den eigenen Horizont, sondern wird von vielen Arbeitgebern heute gern gesehen.
Auslandserfahrung und das sichere Beherrschen wichtiger Sprachen wie Englisch, Französisch oder Spanisch gehören zu einer erfolgreichen beruflichen Karriere zwingend dazu. Nicht zuletzt erfährt man als Studierende eine Menge über das Land, seine Kultur und Tradition.
Während des Studiums darf die gesetzliche Absicherung nicht fehlen, dazu gehört vor allem eine Auslandsarbeit Krankenversicherung. Die meisten Studierenden sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, bis zu einem bestimmten Alter sogar noch über die Eltern. Dort erhalten sie alles, was sie brauchen, sollte es doch einmal zu einer Erkrankung kommen. Das gilt auch und vor allem für einen Aufenthalt im Ausland, sei es nur für ein Auslandspraktikum, ein Auslandssemester oder sogar für das gesamte Studium.
Studierende, die im Rahmen ihres Studiums einen Auslandsaufenthalt anstreben, können in ihrer beziehungsweise der gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Eltern bleiben. Sie behalten damit ihren gesetzlichen Versicherungsschutz und auch die Versicherungspflicht ganz normal weiter. Dies gilt, solange sie an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind. Sollte man ein duales Studium im Ausland absolvieren zahlt meistens der Arbeitgeber die Krankenversicherung.
Auslandsarbeit Krankenversicherung: ohne Hürden im Ausland studieren
Mit der Einführung des Bachelor-Master-Systems im Rahmen des Bologna-Prozesses wurde es für den deutschen Gesetzgeber notwendig, sich auch über die Absicherung der Studierenden bei eventuellen Auslandsaufenthalten Gedanken zu machen. Dabei wurde schnell klar, dass den Studierenden während eines Auslandsstudiums oder auch nur eines Semesters der Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht werden muss, wobei zu beachten ist das es schwierig ist eine Versicherung für Länder außerhalb der EU zu finden.
Und nicht nur das: Bei einer eventuellen Erkrankung während dieser Zeit müssen diese alle notwendigen ärztlichen Leistungen im Ausland kostenlos in Anspruch nehmen können. Die gesetzlichen Krankenkassen wurden verpflichtet, dazu den erforderlichen Rahmen zu schaffen. Heute sind die Wege geebnet und es ist allen an einer deutschen Hochschule immatrikulierten Studenten möglich, dank ihrer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung während des Auslandsaufenthaltes ärztliche Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Auslandsarbeit Krankenversicherung: Für wen die Regelungen ebenfalls gelten
Die großzügigen Regelungen gelten selbstverständlich auch für einen Auslandsaufenthalt mit dem Ziel, eine Sprache perfekt zu lernen. Wer sich für eine Au-pair Kinderbetreuung im Ausland interessiert, weil er gern die jeweilige Landessprache lernen und sich gleichzeitig mit den kulturellen Gepflogenheiten des Landes vertraut machen möchte, behält bei Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen ebenfalls den deutschen Versicherungsschutz sowie die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse.
Auslandsarbeit Krankenversicherung: Fazit
Studierenden, die an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind, und bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen auch den Au-pairs ist es möglich, während eines Auslandsaufenthaltes den gesetzlichen Versicherungsschutz und auch die gesetzliche Versicherungspflicht zu behalten.
Damit ergeben sich gerade für Studierende und Au-pairs viele Vorteile, wichtig ist zu beachten das ohne Krankenversicherung im Ausland sehr hohe Kosten auf einen zukommen können. Sie müssen sich nicht um eine neue Auslandsarbeit Krankenversicherung kümmern, die vielleicht teurer ist. Und im Falle einer Erkrankung im Ausland können sie dort ganz normal zum nächsten Arzt gehen.