BAföG Antragstellung

Als Studierende(r) kannst du bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen aufgrund der in § 46 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) enthaltenen Regelungen BAföG beantragen. Alle wichtigen Fakten zum Wann, Wo und Wie erfährst du in den folgenden Abschnitten.


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BAföG – wo muss der Antrag gestellt werden?

Falls du staatliche Förderung benötigst, wendest du dich an das Studentenwerk deiner Hochschule, an der du immatrikuliert bist, um BAföG zu beantragen.

Gehörst du zu einer anderen Gruppe, bist z. B. an einem Abendgymnasium, einem Kolleg, einer höheren Fachschule oder einer Akademie, musst du deinen Antrag an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung bei der Stadt- oder Kreisverwaltung in dem Kreis, in dem sich die Ausbildungsstelle befindet, richten.

Schüler und Schülerinnen mit Wohnsitz bei den Eltern müssen den Antrag beim für den Wohnsitz zuständigen Amt für Ausbildungsförderung stellen. Dieses ist meist Teil der Stadt- oder Kreisverwaltungsbehörde.

Wichtiger Hinweis: Unabhängig davon, ob du Schüler bzw. Schülerin oder Studierende(r) bist, kannst du ab dem vollendeten 15. Lebensjahr den BAföG-Antrag selbst stellen. Rechtliche Grundlage bildet hier § 36 Abs. 1 Satz 1 SGB I (Erstes Buch Sozialgesetzbuch)

Wie du BAföG beantragst

Der Antrag für Bundesausbildungsförderung (BAföG-Antrag) ist der entscheidende Schritt hin zur deiner möglichen staatlichen Förderung. Die für die Beantragung notwendigen Antragsunterlagen erhältst du entweder beim Amt für Ausbildungsförderung oder auf der Homepage der Behörde. Dort kannst du die einzelnen Formblätter online ausfüllen und dann ausdrucken.

Du kannst den Antrag auch elektronisch mithilfe von eID oder De-Mail an das zuständige Amt schicken. Bei dieser Variante werden alle Daten über das Internet weitergeleitet. So sparst du dir das Ausdrucken der Antragsformulare.

Diese Unterlagen brauchst du für die BAföG Antragstellung

Um den BAföG-Antrag vollständig einzureichen, benötigst du folgende Antragsformulare:

  • Antrag auf Ausbildungsförderung
  • Bescheinigung nach § 9 BAföG (Immatrikulationsbescheinigung, von der Hochschule auszustellen)
  • Einkommenserklärung bzw. Steuerbescheid (Eltern/Ehegatten/Lebenspartner)
  • Bescheinigung der Krankenversicherung (nur, wenn du nicht gesetzlich familienversichert bist)
  • Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz, Meldebescheinigung oder Kopie des Mietvertrags (nur, wenn dein Wohnsitz nicht bei den Eltern ist)
  • Geburtsurkunde des Kindes (falls Nachwuchs vorhanden ist)
  • Nachweise aller Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten ab dem ersten Schulabschluss (nur für elternunabhängiges BAföG notwendig)

Falls das Amt och mehr Unterlagen wünscht, solltest du diese möglichst bereitstellen. So erhöhst du die Chancen, dass dein Antrag erfolgreich ist.

BAföG Fristen für die Antragstellung

Die Grundvoraussetzung für eine BAföG Förderung ist u. a., dass du von deiner Hochschule angenommen bist, denn ohne Immatrikulationsbescheinigung kannst du kein BAföG bekommen. Es gibt 2 Arten von BAföG-Fristen für deinen Antrag, je nachdem wann die Förderung eintreten soll. Diese Fristen gelten für jedes Jahr.

Softe BAföG-Frist: Bis zu dieser Frist solltest du den Antrag für BAföG einreichen, damit du auch wirklich ab dem Semesterbeginn gefördert wirst.

Harte BAföG-Frist: Bis zu dieser Frist musst du den Antrag einreichen, wenn du zumindest rückwirkend für das gesamte Semester gefördert werden möchtest. Nach der harten BAföG-Frist verlierst du mehrere Monate deiner Förderungszeit.

Die in der folgenden Tabelle genannten Fristen beziehen sich jeweils auf den Beginn von Sommer- und Wintersemester und stammen aus dem Jahr 2020.

HochschultypSofte FristHarte FristStudienbeginn
Universität31.07. 31.01.31.10. 30.04.WS 01.10. SS 01.04.
Fachhochschule30.06. 31.12.30.09. 31.03.WS 01.09. SS 01.03.

Sind die Fristen schon abgelaufen, solltest du trotzdem noch BAföG beantragen. Dann erhältst du die Förderung zwar nicht mehr rückwirkend, aber immerhin ab dem Monat, in welchem du den Antrag gestellt hast.

Praxis-Tipp: Das Verpassen der Fristen für die Antragstellung kannst du einfach dadurch vermeiden, dass du einen formlosen Antrag einreichst. Dazu musst du lediglich das Formblatt 1 ausfüllen, unterschreiben und dem Amt schicken.

Möglichkeiten der Übermittlung der BAföG Anträge

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie du deinen BAföG Antrag beim BAföG-Amt einreichst:

  1. persönlich abgeben
  2. in einem Umschlag in den Briefkasten des BAföG-Amtes einwerfen
  3. per Post schicken, wobei der Eingangsstempel beim Amt für die Einhaltung der Frist ausschlaggebend ist.
  4. die Unterlagen elektronisch übermitteln ist sich die einfachste Möglichkeit, da du z. B. bei meinbafög.de durch die einzelnen Formblätter navigieren sowie ausgefüllte Formblätter speichern und korrigieren kannst.

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