Es gibt je nach Art deiner Ausbildungsstätte und Unterbringung verschiedene Pauschalbeträge für deinen monatlichen Bedarf. Unterschieden wird vor allem, ob du noch bei deinen Eltern wohnst oder z. B. in einem Studierendenwohnheim, einer WG oder einer eigenen Wohnung am Studienort. Die Beträge in der folgenden Tabelle wurden für Absolventen von höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen festgesetzt.
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Du wohnst bei deinen Eltern | 483 € + 109 € (Zuschlag für KV/PV) = 592 € |
Du wohnst auswärts | 427 € Grundbedarf + 325 € Wohnungsbedarf + 109 € Zuschlag (für KV/PV, wenn du dich schon selbst versicherst) = 861 € |
Der Förderungshöchstsatz für auswärts wohnende Studierende beträgt 861 € pro Monat.
Faustregel zur Berechnung der BAföG-Sätze
Der auf dich anzuwendende Pauschalbetrag ergibt sich durch Abzug deines anrechenbaren Einkommens und Vermögens (und evtl. deines Ehegatten) sowie des Einkommens deiner Eltern. Eine elternunabhängige BAföG-Förderung gibt es, abgesehen von einigen Ausnahmen, in der Regel nicht. Hier die allgemeine Faustregel, nach der dein BAföG berechnet wird:
Bedarf nach BAföG | |
– | anrechenbares Einkommen und Vermögen des Auszubildenden und anrechenbares Einkommen des Ehegatten und der Eltern |
= | Förderungsbetrag nach dem BAföG |
Schüler-BAföG – diese Höchstbeträge stehen dir zu
Der von der Art deiner Ausbildung und deinem Wohnsitz abhängige Höchstbetrag für das sogenannte Schüler-BAföG liegt augenblicklich (Stand 2021) bei 832 €. Die folgende Tabelle zeigt dir, wie hoch das Schüler-BAföG jeweils ist:
Schulart | Wohnsitz bei deinen Eltern | Eigener Wohnsitz |
– Weiterführende allgemeinbildende Schulen – Berufsfachschulen ab Klasse 10 – Fach-/ Fachoberschulen (Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung) | Du bist Teil des elterlichen Haushalts + Zuschlag KV/PV Keine Förderung | Dein Wohnsitz ist nicht bei deinen Eltern + Zuschlag KV/PV 585 € + 109 € = 694 € |
– Berufsfachschul- und Fachschulklassen (mindestens zweijähriger Bildungsgang vermittelt berufsqualifizierenden Abschluss – abgeschlossene Berufsausbildung ist nicht Voraussetzung) | Du bist Teil des elterlichen Haushalts + Zuschlag KV/PV 247 € + 109 € = 356 € | Du lebst außerhalb des elterlichen Haushaltes + Zuschlag KV/PV 585 € + 109 € = 694 € |
– Abendhaupt- und Abendrealschulen – Berufsaufbauschulen – Fachoberschulklassen (hier ist eine abgeschlossene Berufsausbildung Voraussetzung) | Du wohnst im elterlichen Haushalt + Zuschlag KV/PV 448 € + 109 € = 557 € | Dein Wohnsitz ist nicht bei deinen Eltern + Zuschlag KV/PV 681 € + 109 € = 790 € |
– Fachschulklassen, (abgeschlossene Berufsausbildung wird vorausgesetzt) -Abendgymnasien – Kollegs | Du wohnst bei deinen Eltern + Zuschlag KV/PV 454 € + 109 € = 563 € | Du hast einen eigenen Wohnsitz + Zuschlag KV/PV 723 € + 109 € = 832 € |
Wenn du noch grundsätzliche Fragen hast, nutze unsere AuslandsBAföG-Beratung, um grundsätzliche Fragen zu klären.