KFW Studienkredit – Voraussetzung und Online-Antrag

Du träumst von deinem Auslandsemester und fragst dich, wie du es finanzieren kannst? Neben dem Auslands-BAföG und Stipendien gibt es auch die Möglichkeit einen Studienkredit über die KfW (Kreditanstalt für Wederaufbau) zu bekommen. Der KfW Studienkredit lässt sich sehr flexibel gestalten, erfordert aber einige Voraussetzungen. Du bist neugierig und möchtest mehr über die Voraussetzungen und Vorteile des KfW-Kredites erfahren, dann bist du hier genau richtig. In diesem Beitrag erfährst du alle wichtigen Details über den Studienkredit der KfW.


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Der KfW-Studienkredit – Das Wichtigste in Kürze

  • Der Studienkredit ist unabhängig vom eigenen Einkommen und dem Einkommen der Eltern
  • Für Studierende im Alter von 18 bis 44 Jahren
  • Abschluss ohne Sicherheiten
  • Flexibel und jederzeit zu beantragen
  • Monatlich bis zu 650 Euro aufs Konto
  • Kombinierbar mit BAföG

Was und wofür ist der Studienkredit der KfW?

Mit dem Studienkredit der KfW sollen Studierenden in Deutschland ihren Lebensunterhalt unabhängig vom Studienfach und unabhängig vom Einkommen der Eltern finanzieren. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob das Studium in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend absolviert wird. Auch Fernstudiengänge und Auslandsemester werden mit dem Kredit gefördert, solange du in Deutschland immatrikuliert bist. Der KfW-Studienkredit lässt sich außerdem mit BAföG und dem Bildungskredit kombinieren.

Am besten du prüfst im Vorfeld, wie viel Geld du voraussichtlich benötigst. Kläre aber unbedingt vorab, ob und wie viel BAföG du bekommst, denn dadurch kann sich der Bedarf am KfW Studienkredit ändern.

Gibt es Voraussetzungen für den KfW-Studienkredit?

Ja, es gibt gewisse Voraussetzungen die erfüllt werden müssen, um den Studienkredit der KfW zu beantragen. Diese richten sich im wesentlichen nach:

  • Deiner Studienart
  • Deinem Alter
  • Deiner Staatsbürgerschaft
  • Bereits beanspruchten Krediten

Bei Vorlage aller Voraussetzungen erhältst im Monat maximal 650 Euro.

Welche Studiengänge werden gefördert?

Grundvoraussetzung ist es, dass du an einer deutschen Hochschule immatrikuliert bist und diese Hochschule ihren Sitz in Deutschland hat, sowie staatlich oder staatlich anerkannt ist. Gefördert werden die folgenden Studiengänge:

  • grundanständiges Erststudium
  • Zweitstudium (ebenfalls grundanständig)
  • Zusatz-, Aufbau- oder Ergänzungsstudium
  • Mastersudium
  • Promotion

Studierst du an einer Berufsakademie oder absolvierst dein Studium vollständig im Ausland, kommt der KfW Studienkredit für dich nicht in Frage.

Wie alt darfst du sein, um den KfW Studienkredit zu beantragen?

Um den KfW-Studienkredit zu beantragen, musst zum Förderungsbeginn zwischen 18 und 44 Jahre alt sein.

Dein Alter entscheidet aber nicht nur darüber, ob, sondern auch wie lange du den Studienkredit bekommst. Bezogen auf dein Erststudium hilft die die folgende Tabelle, um einen Überblick über die Fördersemester in Bezug auf dein Alter zu bekommen.

AlterFördersemester
18 bis 24 Jahre14 Fördersemester
25 bis 34 Jahre10 Fördersemester
35 bis 44 Jahre6 Fördersemester

Beantragst du den Kredit nicht für dein Erstsemester, sondern für einen Masterstudiengang, einer Promotion, einem Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium, bekommst du die KfW-Förderung bis zu 6 Semester.

Weitere persönliche Voraussetzungen für die Beantragung eines KfW Studienkredites

Neben altersbedingten Voraussetzungen musst du an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sein, die ihren Sitz in Deutschland hat. Zusätzlich musst du zu einer der folgenden Gruppen zählen:

  • Deutsche Staatsangehörigkeit und einen Wohnsitz in Deutschland
  • EU-Staatsangehörigkeit, hältst dich seit mind. 3 Jahren in Deutschland auf und bist hier gemeldet
  • Familienangehörige*r eines deutschen oder EU-Staatsbürgers, mit dem du dich in Deutschland aufhältst und in Deutschland gemeldet bist (also bei diesem wohnst). Deine eigene Staatsangehörigkeit spielt dabei keine Rolle
  • Bildungsinländer mit Meldeadresse in Deutschland

Höhe des Studienkredits der KfW

Der KfW-Studienkredit wird monatlich und zwar immer zum 1. Werktag des Monats. Die Höhe der Auszahlung beträgt zwischen 100 bis 650 Euro im Monat – das kannst du selbst bestimmen. Beantragst du den Kredit für ein Erst- oder Zweitsstudium beträgt die Dauer der Auszahlung max. 14 Semester. Bei einem Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbau­studium oder einer Promotion beträgt die maximale Förderdauer 6 Semester

  • Höchstgrenze für den Gesamt­betrag bei Erst- oder Zweitstudium: 54.600 Euro
  • Höchstgrenze für den Gesamt­betrag bei Postgradualem Studium: 23.400 Euro

Den monatliche Auszahlungsbetrag kannst du (mit Ausnahme des ersten Fördersemesters) immer bis zum 15. eines Monats an deine Bedürfnisse anpassen.

Mit welchen Zinsen musst du rechnen?

Die Zinsen werden von der monatlichen Auszahlungssumme abgezogen. Zu Beginn sind sie sehr gering, steigen dann aber im Laufe der Zeit. Es handelt sich um einen variablen Zinssatz, der jeweils zum 1. April und 1. Oktober für jeweils ein Semester festgelegt wird.

Variabler Zinssatz

SollzinsEffektivzins
3,91% p.a. 3,98% p.a.
Der Effektivzins kann bei der Wahl einer anderen Kreditvariante abweichen

Fester Zinssatz

Es gibt auch die Möglichkeit eines festen Zinssatzes der Rückzahlung. Das hat den Vorteil, dass du den vereinbarten Zinssatz auch dann beibehalten kannst, wenn die Zinsen wieder steigen sollten. Den festen Zinssatz kannst du vor Beginn vereinbaren oder während der Rückzahlung. Die Umstellung auf einen festen Zinssatz ist kostenfrei.

Wie wird der KfW Studienkredit zurückgezahlt?

Für die Rückzahlung des KfW-Studienkredit gibt es, wie auch beim BAföG, eine Karenzzeit nach der letzten Auszahlung. So bleibt die erstmal genug Zeit haben, um einen Job zu finden, damit du dich finanziell aufstellen kannst, um dann entspannt die Rückzahlungsraten zu tilgen. Die Karenzzeit beträgt grundsätzlich 18 Monate, die ggf. verlängert werden kann, wenn die letzte Auszahlung mitten im Semester liegt: Denn die Rückzahlung beginnt immer am 1. April oder 1. Oktober. Natürlich kannst du die Karenzzeit auch verkürzen. Während der Karenzzeit bucht die KfW (wie im Urlaubssemester) nur die Zinsen von Deinem Konto ab.

5 Monate vor Beginn der Rückzahlung kannst du dich für einen Tilgungsplan entscheiden. Zunächst werden für die Rückzahlung des KfW-Studienkredits 10 Jahre angesetzt. Du solltest dir in Ruhe Gedanken über den Tilgungsplan machen, denn du hast die Wahl zwischen einem festen Zinssatz oder einem variablen Zinssatz. Du kannst den Tilgungsplan aber zweimal im Jahr ändern und an deine Bedürfnisse anpassen. Auch kannst du Sondertilgungen machen, wenn du gerade Geld übrig hast, oder auch mal etwas weniger tilgen, wenn es bei dir finanziell mal eng wird. Dir stehen insgesamt 25 Jahre Zeit zur Verfügung, um den KfW-Studienkredit zurückzuzahlen.